Beglaubigte Übersetzungen
Zur Vorlage bei Behörden, Ämtern, Magistraten, Arbeitgebern, Institutionen.
Gerichtsdolmetscher
Sichern Sie sich am Amt, vor Gericht und bei Beratung sprachlich und rechtlich ab.
Übersetzungsbüro
Übersetzung wichtiger Dokumente, Geschäftsbriefe, Verträge etc.
Ich übersetze für Sie juristische Texte und dolmetsche Gerichtsverhandlungen und Notariatsakte vom Englischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Englische. Mein Hauptaugenmerk liegt auf der Richtigkeit des Inhaltes sowie sprachlicher Korrektheit. Dafür hafte ich sogar persönlich.
Das heißt: Ich garantiere, dass Ihre Texte und Gespräche sinngemäß und sprachlich korrekt übersetzt werden. Zudem erhalten Sie Übersetzungen termingerecht und können Ihre Fristen einhalten!
Legen Sie Ihre Übersetzungen in meine professionellen Hände! Dann können Sie sich auf Ihre eigenen Aufgaben konzentrieren.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung? Wann brauchen Sie eine?
Übersetzungen müssen bei österreichischen Ämtern und Gerichten beglaubigt übersetzt vorgelegt werden. Das bedeutet: Sie sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher anzufertigen. Nur dann werden Sie anerkannt. Mit meiner Zertifizierung zur Gerichtsdolmetscherin für Englisch bin ich dazu offiziell berechtigt.
Häufige beglaubigte Übersetzungen:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Zeugnisse
- Zertifikate
- Strafregisterauszüge
- Firmenbuchauszüge
Erfahren Sie hier mehr über mein Angebot zu beglaubigten Übersetzungen.
Gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin: Mehr Sicherheit für Sie
Viele Menschen können sehr gut Englisch. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch juristische Zusammenhänge korrekt übersetzen können. Dafür habe ich das Übersetzungsstudium absolviert, die Gerichtsdolmetscherprüfung absolviert und mich auf rechtliche Belange spezialisiert.
Vorteile für Anwälte, Notare & Mandanten:
- Sie müssen sich nicht auf die Richtigkeit der Übersetzung konzentrieren.
- Notariatsakte können nicht im Nachhinein aus sprachlichen Gründen angefochten werden.
- Ihre englischsprachigen Mandanten haben die Möglichkeit, der Verhandlung lückenlos zu folgen.
Vorteile für Privatpersonen & Unternehmer
Wenn Ihre Deutschkenntnisse für einen Amtsakt nicht ausreichen, verlangen österreichische Behörden einen Gerichtsdolmetscher. Ich bin berechtigt, Sie bei Terminen am Standesamt, beim Notar, bei Behörden oder vor Gericht als Englisch-Dolmetscherin zu begleiten.
Informieren Sie sich hier über mein Angebot als gerichtlich beeideter Dolmetscher.
Wann sind Sie bei mir richtig?
Notare
Haben Sie zum Beispiel Notariatsakte für englischsprachige Mandanten zu errichten, empfehle ich Ihnen, sich vor sprachlichen Missverständnissen abzusichern: Wenn ich als Gerichtsdolmetscherin einen Notariatsakt dolmetsche, kann er nicht im Nachhinein aus sprachlichen Gründen angefochten werden. Dafür hafte ich auch!
Anwälte
Vertreten Sie englischsprachige Mandanten, stehe ich Ihnen bei Verhandlungen sowie Beratungen zur Seite. Ich übernehme auch die schriftliche Übersetzung jeglicher Dokumente & Korrespondenzen.
Privatpersonen
Für Sie als Privatkunden übersetze ich vorrangig persönliche Dokumente, die bei diversen Behörden vorzulegen sind (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen, Strafregisterauszüge, etc.). Natürlich begleite ich Sie auch zu Behörden, um dort für Sie als beeidete Dolmetscherin mündlich zu übersetzen.
Unternehmer
Für Unternehmer übersetze ich sowohl schriftliche Dokumente (z.B. Firmenbuchauszug, Produktzertifikate, Verträge, etc.) als auch mündlich bei Vertragsverhandlungen und dergleichen.
Sie brauchen eine Übersetzung? Nehmen Sie Kontakt auf!
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für die englische Sprache
Jahnstraße 35
6020 Innsbruck
email: h.holz@beglaubigte-